Ohne den Einsatz von „flexible Workforce“ – also der Beauftragung externer Personen/Dienstleister – kommt heute kaum ein Unternehmen aus. Gründe hierfür sind unter anderem:

  • Zugriff auf Experten(wissen) und besondere Skills,
  • Auslagerung bestimmter Themen- und Aufgabenblöcke,
  • Reaktion auf Veränderungen des Marktes und Wettbewerbs,
  • Abfangen von Auftragsspitzen und Konjunkturschwankungen,
  • schnelle und unkomplizierte Überbrückung von Vakanzen.

Trotz all dieser Vorteile birgt der Einsatz Externer Risiken. Dies zeigt sich an Schlagzeilen wie Scheinselbständigkeit, Scheinwerkvertrag, Hinterziehung von Sozialabgaben.

Der Einsatz von externen Mitarbeitern in Deutschland ist stark reglementiert und ständig ändernden (rechtlichen) Anforderungen unterworfen.

Die Nichteinhaltung der Regularien kann schwerwiegende Folgen haben: erhebliche Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherungsträger, Reputationsschaden sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Der Einsatz von Externen steht somit im Spannungsfeld zwischen unternehmerischen Erfordernissen und rechtlichen Anforderungen und Risiken. Unternehmen müssen sich dieser Thematik bewusst sein und klare Spielregeln aufstellen, die alle relevanten Interessen berücksichtigen. Idealerweise werden diese umfassend in einem Compliance System abgebildet und kontrolliert.

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Hier kann ich Sie beraten. Die letzte 20 Jahre habe ich mich intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Neben tiefgreifender Rechtsexpertise habe ich in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen gesammelt, wie deutsche Unternehmen in der Praxis mit externem Personaleinsatz umgehen. Das beinhaltet unter anderem Einblicke in:

  • Motivation der Beauftragung
  • Bestellprozesse
  • verschiedenste Arten von Vertragsgrundlagen und Bestellungen
  • tatsächlicher Umgang mit Externen
  • (widerstreitende) Interessen und Anforderungen unterschiedlicher Abteilungen innerhalb eines Unternehmens
  • verschiedene Compliance Systeme und Strukturen

Genauso habe ich Einblicke in die Situation externer Mitarbeiter erhalten, insbesondere in die von Freiberuflern / Selbständigen, z.B.:

  • Motivation für das selbständige Arbeiten
  • Projekteinschätzung der Freelancer
  • Optimierungsvorschläge der Freelancer zu selbständigerem Arbeiten
  • Statusfeststellungsverfahren der Freelancer

Ich berate Sie sowohl in Einzelfragen und auch, wenn Sie das Thema komplett und ganzheitlich angehen wollen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren (externen) Rechtsanwälten. Neben rechtlicher Beratung biete Unterstützung bei der Realisierung an – von Bestandsaufnahme über Analyse, Risiko-Nutzen-Abwägung und Regelfindung bis hin zur tatsächlichen Umsetzung, inklusive der Implementierung von Kontrollen und Prozessen.