Bei der Beauftragung von Fremdpersonal und externen Dienstleistern rücken „Compliance und Riskmanagement“ immer stärker in den Fokus. Grund ist die Angst vor Scheinselbständigkeit, Scheinwerkverträgen, Scheindienstverträgen und den damit verbundenen gravierenden Konsequenzen. Diese Risiken können durch ein funktionierendes Compliance-System minimiert werden.

Compliance-Systeme für Fremdpersonaleinsatz bzw. die Beauftragung externer Personen und Dienstleister stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Rechtsprechung sieht keine schematische und schablonenhafte Abwägung vor. Vielmehr wird eine wertende Gesamtschau des Einzelfalls erwartet. Hinzukommt, dass gerade bei Wissensarbeit – also immer dann, wenn Leistungen auf Know-how, Expertise und Fachwissen beruhen – eine rechtliche Grauzone besteht.

Um in diesem Umfeld ein Compliance-System zu erstellen, braucht besonderes Augenmaß. Zu beachten sind unter anderem folgende Aspekte:

  • Welche der vielen Abgrenzungskriterien sind im konkreten Kontext sinnvolle Indikatoren
  • Wie sind die Kriterien zu werten
  • In welche Bestandteile/Module kann das Compliance-System untergliedert werden
  • Wo im Beauftragungsprozess sind die einzelnen Module zu implementieren
  • Auswirkungen des Compliance-Systems auf Unternehmen (was ändert sich durch die Compliance-Maßnahmen und wie ist damit umzugehen)
  • Welche Mitarbeiter müssen die Compliance-Maßnahmen anwenden, verstehen und sind von ihnen betroffen
  • Schulung und Sensibilisierung dieser Mitarbeiter
  • Commitment dieser Mitarbeiter
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
  • Kontrollmaßnahmen