Beitrag im ArbeitsrechtsBerater-Blog
Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?
Im Rahmen des Gesetzesvorhabens zu Zeitarbeit und Werkverträgen ist eine Änderung des BGB geplant. Es soll einen neuen § 611a BGB geben. Damit wird versucht, für die Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung einen Kriterienkatalog aufzustellen, der in Teilen wieder relativiert wird. Der Blog-Beitrag enthält eine erste Einschätzung zu diesem Vorhaben.