Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?

Beitrag im ArbeitsrechtsBerater-Blog

Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?

Im Rahmen des Gesetzesvorhabens zu Zeitarbeit und Werkverträgen ist eine Änderung des BGB geplant. Es soll einen neuen § 611a BGB geben. Damit wird versucht, für die Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung einen Kriterienkatalog aufzustellen, der in Teilen wieder relativiert wird. Der Blog-Beitrag enthält eine erste Einschätzung zu diesem Vorhaben.

http://www.arbrb.de/blog/2015/11/18/gesetzesvorhaben-zu-zeitarbeit-und-werkvertraegen-der-neue-%C2%A7-611a-bgb-als-quadratur-des-kreises/